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Reisebedingungen

Allgemeine Bedingungen für Pauschalreisen

Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisebüro Flamingo Urlaub (nachstehend Reisebüro genannt) und Kunden (nachstehend Kunde genannt), die eine Pauschalreise erwerben.

Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit dem Pauschalreisegesetz abgeschlossen und durchgeführt.

Allgemeine Bedingungen für Pauschalreisen

Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisebüro Flamingo Urlaub (nachstehend Reisebüro genannt) und Kunden (nachstehend Kunde genannt), die eine Pauschalreise erwerben.

Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit dem Pauschalreisegesetz abgeschlossen und durchgeführt.

Abschluss des Abkommens

1. Abschluss
Ein Vertrag über den Kauf einer Pauschalreise zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kommt zustande und ist für beide Parteien verbindlich, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Das Angebot wird vom Kunden angenommen, wenn er die Anzahlung für die Pauschalreise leistet.  
 
Das Reisebüro sendet dem Kunden ein schriftliches Angebot zusammen mit diesen allgemeinen Bedingungen.
 
Der Kunde nimmt das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich an. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, so ist das Reisebüro nicht mehr an das Angebot gebunden.
 
2. Reiseunterlagen
Nach Vertragsabschluss sendet das Reisebüro dem Kunden die Reiseunterlagen (z.B. einen Reisegutschein, eine Auftragsbestätigung, eine Rechnung und/oder eine Reiseroute) zu. Reiseunterlagen und sonstige Korrespondenz zwischen dem Kunden und dem Reisebüro, einschließlich Änderungen der Pauschalreise, werden an die vom Kunden angegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die notwendigen Kontaktdaten anzugeben, damit das Reisebüro den Kunden vor und während der Reise kontaktieren kann.
 
Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen und die "Praktischen Informationen" (siehe Abschnitt 4.3.) nach Erhalt zu prüfen und dem Reisebüro gegenüber unverzüglich zu reagieren, wenn die Informationen nicht mit dem Vereinbarten übereinstimmen.

Allgemeine Pflichten des Kunden

1. Reisepass, Visum und Impfungen
Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, der am Ende der Reise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie der für die Durchführung der Reise erforderlichen Dokumente, einschließlich der Visa und des Nachweises der erforderlichen Impfungen.
 
Das Reisebüro wird den Kunden bei Vertragsabschluss über die Pass- und Visumerfordernisse sowie über die sonstigen für die Reise notwendigen Unterlagen und Bedingungen informieren. Für einige Länder gelten besondere Ein- und Ausreisebestimmungen. Wenn dies der Fall ist, wird dies im Vertrag vermerkt. Der Kunde kann sich an das Reisebüro wenden, um weitere Informationen über diese Vorschriften zu erhalten.
 
Die Informationen des Reisebüros über die Pass- und Visumerfordernisse für den Kunden beruhen auf den Vorschriften für deutsche Staatsbürger. Besitzt der Kunde keinen deutschen Pass oder hat er eine doppelte Staatsbürgerschaft, muss er das Reisebüro darauf hinweisen, damit der Kunde die richtige Beratung erhält, einschließlich der Weiterleitung an die zuständigen Behörden. Siehe in diesem Zusammenhang unter Auswärtiges-amt.
 
2. Teilnehmerzahl
Wenn die Durchführung der Reise von einer Mindestteilnehmerzahl abhängt, wird diese in den Ausschreibungsunterlagen des Reisebüros angegeben. Darin wird auch angegeben, ab welcher Mindestteilnehmerzahl die Reise durchgeführt werden kann und wann diese Zahl spätestens vor Reisebeginn erreicht sein muss.
 
Wird die erforderliche Teilnehmerzahl bis zum angegebenen Termin nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise ohne Haftung absagen. In diesem Fall werden dem Kunden alle gezahlten Beträge zurückerstattet.
 
3. Namen in den Reisedokumenten
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Namen in seinen Reisedokumenten und Buchungen mit dem vollständigen Namen in seinem Reisepass übereinstimmen. Stellt der Kunde Abweichungen zwischen den Reisedokumenten und den Reisepässen fest, muss er das Reisebüro unverzüglich benachrichtigen, das sich um die Behebung des Fehlers bemühen wird. Ist die Abweichung auf die Umstände des Kunden zurückzuführen, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden. Ist eine Änderung nicht möglich, kann der Kunde das Reisebüro nicht haftbar machen.
 
4. Rechtzeitige Anwesenheit
Wenn Flugtickets Teil des Reisepakets sind, müssen sie in der richtigen Reihenfolge verwendet werden. Nutzt der Kunde die Flugtickets nicht in der richtigen Reihenfolge, storniert die Fluggesellschaft die restlichen Flüge. Daher kann der Kunde nicht nur einige Teilstrecken eines Fluges nutzen. Der Kunde kann zum Beispiel nicht nur einen Rückflug nutzen.
 
Der Kunde muss alle Check-Ins gemäß den im Reiseplan oder durch andere eindeutige Anweisungen angegebenen Zeiten und Orten für den letzten Check-In auf der Hin- und Rückreise abgeschlossen haben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, in der Check-in-Schlange auf sich aufmerksam zu machen, wenn er davon ausgeht, dass er nicht in der Lage sein wird, den Check-in innerhalb der angegebenen Zeiten zu erledigen. 
 
Der Kunde hat sich über die Rückreise-/Abreisezeiten zu informieren, indem er rechtzeitig vor der Rückreise/Abreise prüft, ob gegenüber der in den Reiseunterlagen angegebenen Rückreise-/Abreisezeit Änderungen vorgenommen oder angekündigt wurden.
 
Der Kunde hat sich regelmäßig über die Abfahrtsorte und -zeiten der eingeschlossenen Verkehrsmittel zu informieren. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass er unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen die Monitore im Auge behält und sich im Zweifelsfall an das Flughafenpersonal wendet, um zu erfahren, von welchen Terminals oder Gates der Flug abfliegt. Terminal- und Flugsteigänderungen kommen häufig vor und entziehen sich der Kontrolle des Reisebüros.
 
5. Regeln und Vorschriften
Der Kunde muss sich an die Regeln und Vorschriften halten, die für alle Unterauftragnehmer der Pauschalreise gelten, wie Hotels, Flughäfen, Transportmittel usw.
 
6. Nichteinhaltung
Wenn der Kunde die Anforderungen an Pässe, Visa oder Impfungen, den korrekten Namen auf den Reisedokumenten und deren Überprüfung, die Regeln zur pünktlichen Anwesenheit und die Ordnungsvorschriften nicht einhält, kann der Kunde gegenüber dem Reisebüro, dem Vermittler oder dem Unterauftragnehmer der Pauschalreise keine Ansprüche für die Folgen, Mängel, Unannehmlichkeiten oder Schäden geltend machen, die sich aus der Nichteinhaltung der allgemeinen Pflichten des Kunden ergeben.

Preis und Bezahlung

1. Preis
Der Reisepreis ist ein so genannter "Gesamtpreis", d.h. er umfasst alle im Programm oder Vertrag genannten Leistungen. An den Reisezielen können örtliche Gebühren, Eintrittsgelder und Steuern erhoben werden, die zum Zeitpunkt des
 
Vertragsabschlusses nicht erhoben werden können, da diese Zahlungen in direktem Zusammenhang mit den örtlichen Vorschriften oder der Inanspruchnahme zusätzlicher, über die im Vertrag genannten Leistungen hinausgehender Leistungen stehen.
 
Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich der Reisepreis pro Person auf die Unterbringung in einem geteilten Doppelzimmer. Wird die Unterkunft nur von einer Person genutzt, fällt in der Regel ein Einzelzimmerzuschlag an, unabhängig davon, ob dies nach Vertragsabschluss oder infolge eines späteren unvorhergesehenen Ereignisses, einschließlich der Erkrankung eines Mitreisenden, geschieht.
 
2. Zahlung
Erfüllt der Kunde seinen Teil des Vertrages in Bezug auf die Zahlung nicht, so ist das Reisebüro berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat das Reisebüro Anspruch auf Zahlung des Betrages, den der Kunde nach den Regeln in Ziffer 6.2 verlieren würde, wenn er die Reise am Tag der Nichtzahlung stornieren würde.

Das Produkt

1. Anschlussreisen
Das Reisebüro haftet nur dann für eine Anschlussreise, wenn diese zusammen mit dem Hauptarrangement als Teil der Pauschalreise vermarktet oder vom Kunden als Sondervereinbarung über das Reisebüro gebucht wurde. Als Anschlussreise gilt die Beförderung des Kunden von/zu dem Ort, an dem die Pauschalreise beginnt bzw. endet.
 
2. Reiserücktritts- und Reiseversicherung
Das Reisebüro informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und Reiseversicherung. Der Reisende ist für den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes verantwortlich.

Änderungen der getroffenen Vereinbarung

1. Übertragung der Pauschalreise
Der Kunde kann die Reise gegen eine Gebühr, die von Reise zu Reise variiert, auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung muss dem Reisebüro spätestens 7 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Bei späterer Mitteilung verliert der Kunde das Recht auf Übertragung der Pauschalreise.
 
Die Übertragung kann nur erfolgen, wenn die Person, auf die die Pauschalreise übertragen wird, die notwendigen Bedingungen und Voraussetzungen für die Durchführung der Reise erfüllt, einschließlich der Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernisse, wie sie vom Reisebüro zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben wurden.
 
Das Recht auf Übertragung der Pauschalreise kann vom Reisebüro ganz oder teilweise eingeschränkt werden, wenn die Übertragung aufgrund der Bedingungen des Subunternehmers nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die überwiegende Mehrzahl der in Pauschalreisen enthaltenen Flugtickets nach der Buchung nicht mehr geändert oder erstattet werden können. Beinhaltet die Pauschalreise ein solches Flugticket, so geht der Preis des Flugtickets verloren, wenn eine Reise nach der Buchung geändert wird.
 
Der Kunde und die Person, auf die die Pauschalreise übertragen wurde, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags und der Kosten, die durch die Übertragung entstehen.
 
2. Preisänderungen
Das Reisebüro kann nach Vertragsabschluss Änderungen des vereinbarten Preises für die Pauschalreise vornehmen, wenn sich Änderungen ergeben:
 
Nach Abschluss des Vertrages kann das Reisebüro den vereinbarten Preis für die Pauschalreise ändern, wenn sich Änderungen ergeben in:
• Beförderungskosten, einschließlich Treibstoffpreisen Steuern und Abgaben oder Gebühren für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Hafen-, Lande- oder Startgebühren
• Wechselkurse, die zur Berechnung des Preises der betreffenden Pauschalreise herangezogen werden
• Die im Programm genannten Unterkünfte können Änderungen unterliegen. Im Falle von Änderungen wird das Reisebüro auf gleichwertige Hotels/Unterkünfte mit gleichem Standard ausweichen
 
Das Reisebüro wird den Kunden über Preiserhöhungen so schnell wie möglich nach der Entscheidung informieren. Die Preiserhöhung darf höchstens 10 % des Pauschalreisepreises betragen und muss spätestens 20 Tage vor der Abreise erfolgen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des Preises der Pauschalreise, kann der Kunde kostenlos vom Kauf zurücktreten.
 
3. Änderungen der Pauschalreise durch den Kunden
Wünscht der Kunde Änderungen an der Pauschalreise, muss er sich so bald wie möglich mit dem Reisebüro in Verbindung setzen. Ist es dem Reisebüro möglich, Änderungen an der Pauschalreise vorzunehmen, so hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten zu tragen. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Änderungen an der Pauschalreise vorzunehmen. Wünscht der Kunde Änderungen und ist dies nicht möglich, so gilt die Änderung als Annullierung der Pauschalreise (vgl. Ziffer 6.2) und als Neubuchung.
 
4. Die Änderung der Pauschalreise durch das Reisebüro
Die auf der Website und im Angebot des Kunden aufgeführten Unterkünfte können geändert werden. Im Falle von Änderungen wird das Reisebüro andere Hotels mit ähnlichem oder besserem Standard buchen.
 
Muss das Reisebüro die Reise absagen oder kann es die Reise nicht wie vereinbart durchführen, wird der Kunde so schnell wie möglich darüber informiert und über seine Rechte aufgeklärt.
 
Ändert das Reisebüro den Vertrag erheblich oder wird die Reise ohne Verschulden des Kunden abgesagt, so hat der Kunde folgende Rechte:
• Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten und erhält eine vollständige Erstattung aller im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge, oder er kann an einer anderen Pauschalreise seiner Wahl teilnehmen, sofern das Reisebüro diese ohne unverhältnismäßige Kosten oder Verluste anbieten kann.
• Der Kunde muss das Reisebüro innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Änderungsmitteilung über seine Wahl informieren. Entscheidet sich der Kunde für die Teilnahme an einer höherwertigen Pauschalreise, so hat er die Preisdifferenz zu zahlen. Hat die Pauschalreise jedoch einen geringeren Wert als die ursprünglich gebuchte, muss das Reisebüro dem Kunden die Preisdifferenz erstatten.

Beendigung des Abkommens

1. Rücktrittsrecht
Für den Kauf von Pauschalreisen gilt kein Rücktrittsrecht, der die Personenbeförderung vom Anwendungsbereich des Verbrauchervertragsgesetzes ausnimmt.
 
2. Rücktritt von der Pauschalreise
Für den Kauf von Pauschalreisen gilt kein Rücktrittsrecht. Sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, gelten die folgenden:
• Stornierungsregeln Stornierung nach der endgültigen Bestätigung und Zahlung der Anzahlung ist verwirkt. 
• Bei einer Stornierung zwischen 100 und 60 Tagen vor der Abreise werden 70 % des Reisepreises berechnet.
• Bei einer Stornierung später als 59 Tage vor der Abreise ist der gesamte Reisepreis verloren. 

Defekte und Beschwerden

Wird ein Mangel erst nach Antritt der Reise - unterwegs oder am Zielort - festgestellt, so hat der Kunde den Mangel unverzüglich nach seiner Feststellung dem Reisebüro, gegebenenfalls dem Vertreter des Reisebüros am Zielort oder dem Unterauftragnehmer, auf den sich der Mangel bezieht, anzuzeigen. Wenn der Vertreter des Reisebüros oder der Subunternehmer nicht in der Lage oder nicht willens ist, den Mangel zu beheben, oder den Mangel nach Ansicht des Kunden nicht zufriedenstellend behebt, muss der Kunde seine Beschwerde direkt an das Reisebüro richten.  
 
Unterlässt der Kunde die vorstehend beschriebene Beanstandung, so verliert er das Recht, sich später auf den Mangel zu berufen und Ansprüche gegenüber dem Reisebüro geltend zu machen.

Beschränkungen der Haftung des Reisebüros

Die Luftfahrtunternehmen sind unmittelbar für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung gemäß dem Warschauer und dem Montrealer Übereinkommen, den EU-Verordnungen 889/2002 und 261/2004 sowie dem dänischen Luftfahrtgesetz verantwortlich.
 
Das Reisebüro beschränkt seine Haftung auf die jeweils geltenden Grenzen des Warschauer und Montrealer Übereinkommens (Luftverkehr), des Athener Übereinkommens und der EU-Verordnung 392/2009 (Seeverkehr) sowie des COTIF-Übereinkommens und der EU-Verordnung 1371/2007 (Eisenbahnverkehr). Die Haftung des Reisebüros kann daher nicht über den Betrag hinausgehen, der für die unmittelbar für die Beförderung verantwortlichen Beförderer gilt.
 
Der aktuelle SZR-Kurs (XDR) kann unter https://www.bundesbank.de/de abgerufen werden.
 
Die Höchstentschädigung nach dem Warschauer und dem Montrealer Übereinkommen ist auf folgende Beträge begrenzt:
• Bei Tod oder Verletzung von Fluggästen: 113 100 SZR - wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass es nicht fahrlässig oder unsachgemäß gehandelt hat, oder wenn das Ereignis durch das fahrlässige oder unsachgemäße Verhalten eines Dritten verursacht wurde
• Wenn der Schaden durch eine Verzögerung des persönlichen Transports verursacht wird: 4 694 SZR
• Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck: 1 131 SZR
 
Die Entschädigungshöchstbeträge nach dem Athener Übereinkommen und der EU-Verordnung 392/2009 sind wie folgt festgelegt:
• Bei Tod oder Verletzung von Reisenden: 250.000 SZR bis 400.000 SZR - je nach Ursache des Schadens und Verschulden des Beförderers Bei Zerstörung
• Verlust oder Beschädigung von Handgepäck: 2.250 SZR Bei Zerstörung
• Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen, einschließlich des Gepäcks im oder auf dem Fahrzeug: 12.700 SZR - der Beförderer haftet nur für von ihm verschuldete Schäden Bei Zerstörung
• Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck als Handgepäck und Fahrzeugen: 3.375 SZR Sogenannte "Wertsachen" werden nach den Vorschriften nicht entschädigt.
 
Die Höchstentschädigung nach dem COTIF-Übereinkommen und der EU-Verordnung 1371/2007 ist auf folgende Beträge begrenzt:
• Bei Tod und Verletzung von Reisenden: 175.000 SZR
• Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen: 1.400 SZR
• Bei vollständigem oder teilweisem Verlust eines Fahrzeugs: 8.000 SZR
• Bei Beschädigung von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen: 1.400 SZR - der Beförderer haftet nur für Schäden, die durch sein Verschulden entstanden sind.

Reklamationen nach Beendigung der Reise

Ansprüche auf Schadensersatz, anteilige Minderung des Reisepreises (Entschädigung) oder Entschädigung für Unannehmlichkeiten - aufgrund von Mängeln, die ordnungsgemäß angezeigt und vom Reisebüro nicht behoben wurden - müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebüro geltend gemacht werden. Andernfalls verliert der Kunde das Recht, Ansprüche gegenüber dem Reisebüro geltend zu machen.

Gerichtsstand und Rechtswahl

Wenn durch eine Beschwerde beim Reisebüro oder Vermittler keine Einigung über einen Anspruch auf Entschädigung und/oder Betrag usw. erzielt werden kann, kann der Kunde die Beschwerde bei der Beschwerdestelle für Pauschalreisen einreichen.
 
Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Zustandekommen und/oder der Erfüllung eines bestimmten Vertrages ergeben oder ergeben können und die nicht zwischen den Parteien allein oder durch die Beschwerdestelle für Pauschalreisen gelöst werden können, werden, wenn die Parteien dies wünschen, den dänischen Gerichten zur endgültigen Entscheidung vorgelegt und unterliegen dem dänischen Recht.

"Mein bester Urlaub aller Zeiten - alles hat funktioniert und nichts wurde dem Zufall überlassen - GROSSEN Dank an Flamingo Urlaub"

- Allan Kristensen

"Ich habe nur Positives zu sagen und ein großes Dankeschön an Flamingo Urlaub und die Mitarbeiter der Lodge für einen unvergesslichen und gut organisierten Urlaub."

- Anette Sørgensen

"Unsere Guides waren sehr kompetent und haben alles dafür getan, dass wir möglichst viel erleben konnten. Wir danken Flamingo Urlaub für einen wirklich guten und erlebnisreichen Urlaub."

- Annette og Hans

"Fantastische Reise nach Tansania und Sansibar. Wir haben alle Big Five gesehen und noch viel mehr. Wir würden gerne wieder mit FlamingoUrlaub reisen."

- Fra TrustPilot